3 Gedächtnis-Protokolle von meiner unrechten Kündigung bei Burmester.
Gedächnisprotokoll vom 6. Mai 1977
Gegen 12,40 Uhr zum Hauptbetrieb gefahren, um die auf 13.00 Uhr fest gesetzte Fortsetzung der Jugendversammlung zu machen. Gehe ins Betriebsrat – Büro und treffe dort Matthias S , und Uwe W. (Auszubildende); diese erzählen gerade, daß F. Ü.. vormittgas gesagt hätte, daß die Fortsetzung der Versammlung heute nicht wäre. Mit Karl M. übereingestimmt, daß ich zur Klärung in die Lehrwerkstatt gehen soll zu F. Ü. und den jugendlichen Kollegen. Dort spreche ich die Kollegen darauf an, als F. Ü. erklärt, letzten Freitag hätten wir nicht d i e s e n Freitag sondern irgendeinen Freitag abgemacht. Er hätte heute etwas vor, und er hätte dies so mit Walter K r e n k e (IGM Sekretär), der bei dem erstem Teil der Versammlung mit anwesend war, abgemacht. Walter Krenke kann aber bezeugen, daß wir damals den heutigen Freitag (6. Mai 1977) abgemacht hatten. Er, F. Ü., wolle nicht weiter diskutieren, wir sollen beide zum Betriebsrat gehen. Das tun wir. Dort werden die Positionen nochmals klargestellt. Karl M. fragt, was F. Ü. heute nachmittag vor hätte. F. Ü. erzählt, daß er ein Schiff heute nachmittag verpacken wolle. Ich schlage vor, daß wir dieses Verpacken vorher gemeinsam tun können, und dann alle die Jugendversammlung fortführen könnten; oder sonst müsste ich diese am kommenden Montag machen. F. Ü. sehr aufgebracht: „Er hätte sich vorbereitet“ Darauf erkläre ich: „Ich mich auch“ F. Ü. sagt, daß er „alles hinschmeisst“, “er mache jetzt noch die Kiste fertig, dann trete er als Ausbilder zurück; F. Ü. verlässt den Raum und erzählt den Auszubildenden draussen, daß jetzt Jugendversammlung sei! Die Auszubildenden kommen dann in der Kantine zusammen. Ich frage sie, ob sie bezeugen könnten, daß ich laut und deutlich in Anwesenheit von F. Ü. als Vertreter der Geschäftsleitung diesen heutigen Freitag d. 6. Mai 1977 als TERMIN angesagt hätte. Dies wird von den Auszubildenden bestätigt. Der Vorschlag von neuen Beurteilungsbögen wird ausgeteilt, erklärt, kurz diskutiert, da man schon vorher darüber geredet hatte und abgestimmt. Fünfzehn dafür, sechs Stimmenthaltungen, keine Gegenstimme. Danach betritt der Ausbildungsleiter Meister A. den Saal und erklärt, die Versammlung sei hiermit aufgelöst, sie entbehre einer rechtlichen Grundlage, da er als eingeschriebene Ausbildungsleiter nicht schriftlich informiert worden sei! Ich stelle dar, daß dem nicht so sei. F. Ü. als Vertreter der Geschäftsleitung sei informiert gewesen, das hätte genügt„ eine weitere Schriftform sei nicht erforderlich, ich wäre aber auf ausdrücklichen Wunsch bereit, dies in Zukunft zu praktizieren. Dieter A. besteht wieter darauf, daß diese Zusammenkunft unrechtmässig sei, und als Arbeitsverweigerung geahndet werden würde. Dies hätte dann „seine Konsequenzen. „D. A fragt G. R., ob er etwa nicht wolle, daß das Schiff fertig würde. G. R. sagt sofort verwirrt „JA“. „So so, das hat seine Konsequenzen, erklärt D. A. und geht dann. Die Auszubildenden bleiben sitzen. Nur Jungfacharbeiter G. R. verlässt den Raum. Allgemeine Aufregung. Ich werde aufgefordert, zum Betriebsrat-Vorsitzenden zu gehen, und diesen zu holen. Ich tue dies. Ich gehe ins Betriebsratbüro. Ich frage K. M., ob er letzten Freitag die Fortsetzung der Versammlung nicht mitbekommen habe. Er sei unsicher, antwortet er. Ich spreche ihn darauf an, daß ich ihn erst gestern noch gefragt hätte, ob er morgen (d.h. Heute Freitag d. 6.05.77) zur Jugendversammlungs Fortsetzung kommen könne. Er erinnert sich daran. Währenddessen sind D. A. und H. B. sowie H. R. anwesend. H. B. fragt mich laut, nicht was gut oder schlecht, sondern was richtig oder falsch wäre. Sodann fragt er noch K. M. und mich, ob Herr H. mit mir eine feste Zeit für JugendvertreterTätigkeit schriftlich abgemacht hätte, wie er dies vorgeschlage habe. Dies verneine ich, und ich bemerke, daß K. M. diesen Versuch wohl vereitelt hat.
D. A. erklärt, er wolle morgen „blaue Briefe“ verschicken !
K. M. sagt auf mein Drängen zu, wir sollten jetzt eben die Jugendversammlung fertig machen, nicht unnötig in die Länge ziehen, und dann alle an unsere Arbeit zurückkehren. Ich gehe wieder zu den Kollegen. Wir bilden Arbeitsgruppen zur Erarbeitung neuer Beurteilungsbogen für den Beruf BOOTSBAUER. Gegen 14.15 Uhr kommt D. A. und V. M. (Prokurist) in den Raum, reden mich an. Herr V. M. erklärt, diese Versammlung sei nicht rechtens, er sei nicht informiert worden. Ich erkläre, daß F. Ü. als Vertreter der Geschäftsleitung informiert gewesen sei. V. M. verlangt Einsicht in das Protokoll der Versammlung. Ich erkläre, ich hätte es nicht hier und auch noch nicht ein Reinschrift, ausserdem wäre es meine Sache, und als Versammlungsleiter möchte ich ihn darauf hinweisen, daß er im Augenblick durch sein Verhalten störe. Herr V. M. meint aufgebracht, „was mir den einfalle, so ein Ton gehöre sich nicht“ Ich schlage vor, zu dem bis jetzt noch nicht erschienenen Betriebsratsvorsitzenden zu gehen. Ich erkläre den Kollegen, daß sie an der Ausarbeitung der Beurteilungsbögen weiter machen sollen.
In Anwesenheit des Betriebsratsvorsitzenden K. M. wird durch Herrn V. M. und Herrn D. A. abwechselnd folgendes erklärt: mit diesem Freitag Nachmittag sei wohl ein Missverständnis, ich hätte doch vorher nochmals fragen sollen, es solle nicht alles so spontan geschehen, ich doch vielmehr mit ihnen, insbesondere mit D. A. reden sollem, vorher alles mit ihnen besprechen sollen, wie dies K. machen würde, ich kompromissbereiter sein solle. Dabei weise ich darauf hin, daß ich heute ja vorgeschlagen hätte, daß man erst die Arbeit mit F. Ü. hätte machen können, oder sogar auf Montag die Versammlung zu verschieben bereit gewesen wäre. Es wird erklärt, daß bei einem Betrieb immer die Leistung erstmal im Vordergrund stehen würde, und darauf alles Rücksicht zu nehmen habe, dies kein Debattierclub sei. Ich weise darauf hin, daß sie gerade noch gefordert hätten, daß ich immer mit D. A. reden solle; sie erklären „jetzt sei das Kind in den Brunnen gefallen“ (gemeint war der Rücktritt von F. Ü.).
Man hätte überhaupt keine grosse Lust mehr, weiter auszubilden, ich solle mir überlegen, was ich dazu beitragen könne, daß F. Ü. die Ausbildung weitermache. Ich erkläre, daß ich da wohl nichts wüsste, und mir im Augenblick nichts nützliches einfiele. Man antwortet mir, „ich solle mir bis Montag etwas einfallen lassen“: Zu all dem schwieg K. M.. Er bestätigte nur, die vorherige Absprache über die Betriebsversammlungstermine. Gegen 14.50 Uhr fahre ich zurück zum Marineteil, und nehme dort meine Arbeit wieder auf.